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Forderungsausfallversicherung
Bei der heutigen Finanzlage der Unternehmen ist es so, dass wenn schon eine geringe Forderungssumme von einem Kunden nicht, bzw. nicht gleich beglichen wird, das Unternehmen selbst in eine finanzielle Krise geraten kann. Wie ein Schneeballsystem kann das dann zur Folge haben, dass offene Rechnungen von diesem Unternehmen dann wiederum auch nicht oder nicht fristgerecht beglichen werden können, was dann gegebenenfalls immer größere Kreise zieht und dann auch Anwälte und Inkassounternehmen beschäftigt.
Forderungsausfälle – egal in welcher Höhe – können also ganz gravierende betriebswirtschaftliche Auswirkungen auf ein Unternehmen haben.
Um eine Lawine von aus dieser Konsequenz heraus folgenden Insolvenzen zu hindern, hat die Versicherungswirtschaft ein Produkte auf den Markt gebracht, das man seit 1998 unter dem Begriff Forderungsausfallversicherung kennt. Eine derartige Versicherung soll dabei verhindern, dass Unternehmen auf ihren Forderungen sitzen bleiben. - Die Gefahr, dass sie dadurch dann selbst in eine finanzielle Schieflage geraten, kann mit dem Abschluss einer derartigen Versicherung verhindert werden.
Insbesondere ersetzt eine Forderungsausfallversicherung dabei aber oftmals auch mist erfolglose Maßnahmen von Inkassobüros und Anwälten, denn anstatt einen Inkassoauftrag zu stellen, oder einen Anwalt mit der Eintreibung der Forderung zu beauftragen, kann man, wenn man durch eine Forderungsausfallversicherung abgesichert ist, wenn ein Kunde das Zahlungsziel zwei Monate überschritten hat, sich an seine Versicherung wenden.
Der gesamte Geschäftsablauf muss aber auch gegenüber der Versicherung genau dokumentiert werden. Das Versicherungsunternehmen prüft dann zunächst die Bonität des Kunden und nimmt eine so genannte Risikoeinschätzung vor. Verläuft diese positiv, wird das Ausfallrisiko von der Versicherung übernommen. Dabei ist eine Selbstbeteiligung in Höhe von 20 Prozent normalerweise üblich.
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